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Illegale Einreise oder Menschenrecht? Warum Asyl kein Verbrechen ist

Welche Fragen und Forderungen tauchen in der aktuellen Debatte um das Asylrecht auf?

In der Migrationsdebatte gibt es Forderungen nach Verschärfung des Asylrechts und Begrenzung von Migration. Wir wollen auf die einzelnen Forderungen eingehen und die faktischen Grundlagen klären.

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage in Bezug auf Migration?

Zunächst muss man unterscheiden zwischen Einwanderung (Fachkräfte) und Asyl (politische Zuflucht).

Einwanderung

Einwanderung ist die gesteuerte und gezielte Aufnahme von Menschen, die als Fachkräfte benötigt werden. Aufgrund der demografischen Lage in Deutschland brauchen wir diese Einwanderung dringend, um die offenen Arbeitsstellen jetzt und in Zukunft zu besetzen. Auch der Fortbestand unseres Rentensystems (Umlagesystem) muss gewährleistet werden.

Was ist das Recht auf Asyl?

Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht, das Menschen Schutz vor Verfolgung bietet. Es erlaubt Personen, die wegen ihrer Herkunft, Religion, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden, in einem anderen Land Schutz zu suchen und dort zu bleiben.

Das Recht auf Asyl ist sowohl im internationalen Recht (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Genfer Flüchtlingskonvention), EU-Recht (Dublin Abkommen), als auch in nationalem Recht (Deutsches Grundgesetz) verankert.

Wir wollen die Forderungen näher unter die Lupe nehmen, die von CDU/CSU in einem 5-Punkte-Plan aufgestellt werden:

1. Forderung: „Dauerhafte Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen“

A) Aktuelle Lage
Deutschland gehört zum Schengen-Raum, einem Gebiet mit offenen Binnengrenzen zwischen 27 europäischen Staaten. Normalerweise gibt es keine stationären Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern.
ABER:

  • Seit 2015 führt Deutschland temporäre Kontrollen an der Grenze zu Österreich durch (wegen der hohen Migration).
  • Stichprobenartige Schleierfahndung findet an allen anderen Grenzen statt, aber keine festen Grenzposten.

B) Forderung
Die CDU will, dass an allen deutschen Landgrenzen zu Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden wieder ständige Kontrollen eingeführt werden.
Das würde konkret bedeuten:

  • Stationäre Grenzkontrollen: Grenzpolizei oder Bundespolizei überprüft dauerhaft Reisende und Fahrzeuge.
  • Pässe und Papiere erforderlich: Auch EU-Bürger müssten wieder Dokumente vorzeigen.
  • Zurückweisungen direkt an der Grenze: Menschen ohne gültige Papiere könnten an der Einreise gehindert werden.
  • Mehr Bürokratie & längere Wartezeiten: Längere Grenzkontrollen könnten Wartezeiten für Pendler und Warenverkehr erhöhen.

C) Kritische Punkte & Gegenargumente

  • Das Schengen-Prinzip wäre in Gefahr → dauerhafte Grenzkontrollen könnten gegen das Schengen-Abkommen verstoßen
  • Grenzkontrollen könnten den Warenverkehr und Pendlerverkehr bremsen und dadurch wirtschaftlich schaden
  • Die Wirkung wäre minimal. Viele Flüchtlinge kommen nicht illegal über die Grenze, sondern beantragen Asyl direkt nach der Einreise (was rechtlich erlaubt ist)

2. Forderung: „Konsequente Zurückweisung aller Versuche illegaler Einreise

A) Forderung
In ihrem 5-Punkte-Plan zur Migrationspolitik fordert die CDU die „konsequente Zurückweisung aller Versuche illegaler Einreise“. Damit meint sie, dass Personen, die ohne gültige Dokumente oder Aufenthaltserlaubnis an der deutschen Grenze ankommen, direkt abgewiesen werden sollen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die CDU will, dass Menschen, die keinen gültigen Einreisegrund haben, nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen und direkt an der Grenze zurückgeschickt werden. Das würde bedeuten:

  • Grenzpolizei oder Bundespolizei kontrolliert konsequent an den Grenzen.
  • Wer keine gültigen Dokumente hat, wird sofort zurückgewiesen.
  • Sichere Drittstaaten-Regel wird strikter angewendet.

Das betrifft besonders Menschen, die über ein sicheres Drittland nach Deutschland kommen – also zum Beispiel über Österreich oder Polen. Laut Artikel 16a Grundgesetz haben diese Personen kein Recht auf Asyl in Deutschland, weil sie bereits in einem sicheren Land waren.

Warum fordert die CDU das?

Die CDU argumentiert, dass aktuell viele Menschen ohne gültige Dokumente einreisen und erst nachträglich Asyl beantragen. Durch konsequente Zurückweisungen will sie:

  • Illegale Migration verhindern → Wer keinen legalen Aufenthaltsstatus hat, soll nicht erst nach Deutschland kommen.
  • Missbrauch des Asylrechts vermeiden → Menschen sollen nicht erst nach Deutschland einreisen, wenn sie in einem sicheren Drittstaat Asyl beantragen könnten.
  • Ein Signal setzen → Deutschland soll als „Zielland“ für irreguläre Migration weniger attraktiv werden.

B) Aktuelle Lage und Kritik

  • Laut der Genfer Flüchtlingskonvention darf kein Flüchtling in ein Land zurückgeschickt werden, wenn ihm dort Verfolgung droht (Grundsatz des „Non-Refoulement“).
  • Eine pauschale Zurückweisung könnte gegen EU-Recht verstoßen, weil jeder Antrag individuell geprüft werden muss.

Praktische Probleme

  • Wohin sollen diese Menschen zurückgeschickt werden?
    –> Nachbarländer wie Polen oder Österreich könnten sich weigern, abgewiesene Personen zurückzunehmen.
  • Gibt es genug Personal für konsequente Zurückweisungen?
    Das würde bedeuten, dass Polizei und Grenzschutz massiv ausgebaut werden müssten.
  • Unterscheidung zwischen legal & illegal schwierignicht jede Einreise ohne Pass ist illegal!
    Menschen, die Asyl beantragen, dürfen laut internationalem Recht nicht bestraft werden, selbst wenn sie keine Papiere haben.
  • Was passiert mit Schutzsuchenden?
    Menschen aus Kriegsgebieten (z. B. Syrien, Afghanistan, Ukraine) könnten dann keine Einreise mehr nach Deutschland erhalten.

Fazit: Was würde sich konkret ändern?
Die CDU will eine harte Linie bei der Einreise durchsetzen, insbesondere für Menschen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland kommen.

Falls ihre Forderung umgesetzt wird, müssten dauerhafte Grenzkontrollen eingeführt werden. Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten hätten kaum noch eine Chance, in Deutschland Schutz zu beantragen. Außerdem könnte es Konflikte mit EU-Recht & Nachbarländern geben.

2.a Was ist ein „illegal Einreisender“‚?

Wann gilt eine Einreise als „illegal“?

  • Wenn jemand ohne gültige Reisedokumente oder Visum einreist und keinen Asylantrag stellt.
  • Wenn jemand die Grenzkontrollen umgeht (z. B. heimliche Einreise über grüne Grenze).
  • Wenn jemand mit gefälschten Papieren einreist.
  • Wenn jemand trotz eines Einreiseverbots oder einer vorherigen Abschiebung erneut ins Land kommt.

Was passiert bei illegaler Einreise?

  • In vielen Ländern drohen rechtliche Konsequenzen, wie Abschiebung oder Geldstrafen.
  • Deutschland kann nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine illegale Einreise als Straftat oder Ordnungswidrigkeit ahnden.
  • ABER: Wer nach der illegalen Einreise Asyl beantragt, wird nicht bestraft – das Asylverfahren wird dann geprüft.

Sonderfall: Sichere Drittstaaten & Dublin-Verordnung

  • Laut Artikel 16a Grundgesetz kann kein Asyl erhalten, wer über ein „sicheres Drittland“ (z. B. Österreich) eingereist ist.
  • Nach der Dublin-Verordnung der EU muss ein Asylsuchender seinen Antrag im ersten EU-Land stellen, das er betritt.
  • Falls eine Person in Deutschland ankommt, aber zuvor durch sichere EU-Länder gereist ist, kann sie zurückgeschickt werden.

Zusammenfassung: Legal vs. Illegal

MerkmalLegale AsylbewerberIllegale Einreisende
Gültige Einreise-DokumenteNein, aber Asylrecht schütztNein
Asylantrag gestellt?JaNein
Darf bleiben?Ja, während des VerfahrensNein, Abschiebung möglich
Status„Aufenthaltsgestattung“„Illegale Einreise“ nach AufenthG
Strafbar?NeinJa (wenn kein Asylantrag gestellt wird)

Fazit

  • Ein „illegaler Einreisender“ ist jemand, der ohne Erlaubnis oder Dokumente in ein Land kommt und keinen Asylantrag stellt.
  • Wer direkt nach der Einreise Asyl beantragt, ist kein illegaler Migrant – das ist durch internationale Abkommen abgesichert.
  • Viele Flüchtlinge reisen irregulär ein, da legale Wege oft fehlen – das ist kein Verbrechen, solange Asyl beantragt wird.

3. Forderung: „Faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente

Die CDU fordert in ihrem 5-Punkte-Plan zur Migrationspolitik ein „faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente“. Das bedeutet, dass Menschen, die keinen gültigen Pass oder kein Visum haben, grundsätzlich nicht nach Deutschland einreisen dürfen – auch nicht, um hier Asyl zu beantragen.

A) Aktuelle Lage
Aktuell können Menschen auch ohne gültige Dokumente in Deutschland Asyl beantragen, weil:
>> Das Asylrecht (Grundgesetz Art. 16a & Genfer Flüchtlingskonvention) nicht vorschreibt, dass Flüchtlinge gültige Reisepapiere haben müssen.
>> Menschen, die vor Verfolgung fliehen, oft keine Möglichkeit haben, sich reguläre Reisedokumente zu beschaffen.

Wenn Menschen ohne gültige Einreisedokumente an deutsche Außengrenzen kommen, werden sie zunächst in ein Auffanglager gebracht. Dort können sie ihr Recht auf Asyl geltend machen. Der deutsche Staat muss dann prüfen, ob ein gültiger Anspruch besteht.

  • Wird der Antrag auf Asyl genehmigt, hat man Anspruch auf Sozialleistungen und nach 3-5 Jahren wird geprüft, ob ein dauerhafter Aufenthalt erlaubt wird.
  • Wird der Antrag auf Asyl nicht genehmigt, wird man sofort ausreisepflichtig und kann abgeschoben werden. Ist eine Abschiebung nicht möglich (z.B. Krieg oder nicht anerkannte Regierung im Herkunftsland etc.), wird eine Duldung ausgesprochen. Der geduldete Geflüchtete bekommt keine Sozialleistungen und hat keine Arbeitserlaubnis. Er kann jederzeit abgeschoben werden.

B) Forderung
Die CDU will das ändern und fordert, dass:
>> Personen ohne gültige Papiere nicht mehr einreisen dürfen – egal, ob sie Asyl beantragen oder nicht.
>> Wer ohne Dokumente an der Grenze auftaucht, wird direkt zurückgewiesen.

C) Kritik und Bewertung
Das wäre ein Bruch mit dem bisherigen Asylrecht, denn nach internationalem Recht darf niemand nur aufgrund fehlender Dokumente zurückgewiesen werden.

Es wäre ein Verstoß gegen internationales Recht. Die Genfer Flüchtlingskonvention garantiert das Recht auf Asyl – unabhängig von Reisedokumenten.

Ein „faktisches Einreiseverbot“ wäre eine radikale Verschärfung der deutschen Asylpolitik und würde in vielen Fällen gegen geltendes Recht verstoßen. Es ist fraglich, ob es überhaupt umsetzbar ist, da Nachbarländer oder die EU solche Maßnahmen blockieren könnten.

Es stellt sich auch die Frage: Wohin sollen die Zurückgewiesenen?

  • Deutschland kann nicht einfach Menschen an der Grenze zurückschicken, wenn kein Nachbarland sie aufnimmt.
  • Besonders schwierig wäre das für Menschen, die über Flughäfen oder nicht direkte Landrouten einreisen.

4. Forderung: „Sofortige Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen

Die CDU fordert in ihrem 5-Punkte-Plan zur Migrationspolitik die „sofortige Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen“. Das bedeutet, dass Menschen, die Deutschland eigentlich verlassen müssten, direkt in Abschiebehaft genommen werden sollen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.

A) Aktuelle Lage
Ausreisepflichtige Personen können sich frei bewegen, sie werden nicht in Haft genommen.

Eine Person ist ausreisepflichtig, wenn:

  • ihr Asylantrag abgelehnt wurde und keine weiteren Rechtsmittel möglich sind.
  • sie kein gültiges Aufenthaltsrecht in Deutschland hat.
  • sie eine Duldung verloren hat (z. B. weil eine Abschiebung wieder möglich wurde).

Laut Bundesinnenministerium gab es 2023 rund 279.000 ausreisepflichtige Personen, von denen aber nur ein kleiner Teil tatsächlich abgeschoben wurde.

B) Forderung
Ausreisepflichtige Personen nicht mehr frei bleiben, sondern:

  • direkt nach Ablehnung ihres Aufenthaltsrechts in Haft genommen werden.
  • in speziellen Abschiebehaftanstalten untergebracht werden.
  • dort bleiben, bis ihre Abschiebung vollzogen ist.

C) Kritische Punkte & Gegenargumente

  • Abschiebehaft ist rechtlich kein Strafvollzug, sondern eine Maßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht.
  • Eine pauschale Inhaftierung könnte gegen Grundrechte und EU-Recht verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Abschiebehaft nur in Ausnahmefällen verhängt werden darf.
  • Platzprobleme in Abschiebehaft-Anstalten: Es gibt aktuell zu wenig Abschiebehaftplätze in Deutschland (~600). Eine massenhafte Inhaftierung wäre logistisch und finanziell schwer umsetzbar.
  • Lange Haftzeiten möglich: Abschiebungen dauern oft Monate, weil Herkunftsländer die Rücknahme verweigern. Menschen könnten also lange in Haft bleiben, ohne ein Verbrechen begangen zu haben.
  • Kritik von Menschenrechtsorganisationen: Organisationen wie Amnesty International sehen Abschiebehaft als unverhältnismäßig, besonders für Familien und Kinder.
  • Abschiebehaft als Abschreckung verstößt gegen humanitäre Prinzipien.

5. Forderung: „Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder

Die CDU fordert in ihrem 5-Punkte-Plan zur Migrationspolitik eine „Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder“. Das bedeutet, dass nicht-deutsche Staatsbürger, die in Deutschland als kriminell oder sicherheitsgefährdend eingestuft werden, schneller ausgewiesen und abgeschoben werden sollen.

A) Aktuelle Lage
Nach dem Aufenthaltsgesetz kann ein Ausländer (jeder, der keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt) abgeschoben werden, wenn er die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.
Als Straftäter gelten Menschen ohne deutschen Pass, die in Deutschland strafrechtlich verurteilt wurden.
Gefährder sind Personen, die laut Sicherheitsbehörden eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, aber noch keine Straftat begangen haben. Dazu gehören oft radikalisierte Islamisten, aber auch Extremisten anderer Gruppen.
Bisher ist eine Abschiebung oft erst bei Strafen ab 1 Jahr Haft verpflichtend (§ 53 AufenthG).

B) Forderung
Die CDU will:

  • Schnellere Abschiebungen von ausländischen Straftätern – unabhängig von der Höhe der Strafe.
  • Weniger Hürden für die Abschiebung von Gefährdern – auch ohne strafrechtliche Verurteilung.
  • Strafverschärfungen für ausländische Täter, um die Hürden für eine Abschiebung zu senken.

Das würde bedeuten, dass auch Menschen mit einer geringen Straftat (z. B. Diebstahl) schneller abgeschoben werden könnten.

C) Problematische Punkte & Gegenargumente

  • Rechtsstaatliche Bedenken: Gefährder sind oft nicht verurteilt, sondern nur „verdächtig“. Abschiebungen auf Verdacht könnten gegen Grundrechte verstoßen.
  • Problem der Nicht-Abschiebbarkeit: Viele Staaten verweigern die Rücknahme eigener Staatsbürger (z. B. Afghanistan, Syrien). Abschiebungen sind oft rechtlich und diplomatisch schwierig.
  • Unterschiedliche Definitionen von „Gefährdern“: Wie genau wird entschieden, wer als Gefährder gilt? Hier gibt es die Gefahr der willkürlichen Einstufung durch Sicherheitsbehörden.

Offene Fragen:
Wie werden Gefährder konkret definiert?
Was passiert mit Menschen, die nicht abgeschoben werden können?
Wie kann verhindert werden, dass Unschuldige betroffen sind?


Kann dieser 5-Punkte-Plan tatsächlich dafür sorgen, dass es weniger Anschläge gibt und weniger Probleme mit Geflüchteten entstehen?

Friedrich Merz verspricht mit seinem Plan mehr Sicherheit für die deutsche Bevölkerung, insbesondere vor ausländischen Mitbürgern. Doch selbst wenn die Zahl der Asylbewerber insgesamt sinken würde – wie will er verhindern, dass traumatisierte Menschen sich in ihrer Verzweiflung radikalisieren oder Gewalt ausüben? Die einzige nachhaltige Antwort darauf ist nicht Abschottung, sondern gezielte Betreuung: Psychologische Hilfe, frühzeitige Intervention und eine sorgfältige Einschätzung der individuellen Stabilität können dazu beitragen, Risiken zu minimieren.

Darüber hinaus sind sinnvolle Aufgaben, Arbeit und soziale Anerkennung entscheidend, um Menschen eine Perspektive zu geben. Wer sich wertgeschätzt und integriert fühlt, wird kaum Anlass zur Verzweiflungstat haben. Das eigentliche Sicherheitsrisiko entsteht nicht durch eine hohe Zahl an Geflüchteten, sondern durch Vernachlässigung, Isolation und fehlende Unterstützung.

Plädoyer für die Menschlichkeit und ein Weltbürgertum

Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs erkannte die Weltgemeinschaft, dass Menschenrechte nur dann einen Wert haben, wenn sie grenzenlos gelten. Millionen waren heimatlos, entrechtet, auf den guten Willen anderer angewiesen. Aus dieser Erkenntnis entstand das Asylrecht, nicht als Gnade, sondern als Ausdruck einer universellen Menschlichkeit. Es ist das Vermächtnis einer Zeit, in der Menschen wussten, dass Schutz nicht von Nationalität abhängen darf, sondern von der einfachen Tatsache, dass jeder Mensch Würde besitzt.

Heute leben wir in einer Welt, die mehr miteinander verbunden ist als je zuvor – und doch ziehen wir wieder Grenzen, wo eigentlich Brücken sein sollten. Kein Mensch ist illegal, kein Leben weniger wert, weil es an einem anderen Ort geboren wurde. Wir können nicht als privilegierter Teil der Menschheit auf Kosten anderer Menschen existieren. Sondern wir uns sollten uns als Weltgemeinschaft begreifen, in der Humanität keine Verhandlungsmasse, sondern der Grundstein jeder Demokratie ist.

Unsere Probleme können wir nicht mehr als national isolierte Einzelstaaten lösen. Nur als Weltgemeinschaft schaffen wir es, der Klimakrise und Flüchtlingsströmen sinnvoll zu begegnen.

Wie siehst du das?

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